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Visum und Meldewesen – Der Umzug in die Metropolregion Nürnberg

Die ersten Schritte: Einwohnermeldeamt und Bürgeramt

Wer innerhalb Deutschlands umzieht oder aus dem Ausland zu uns in die Metropolregion Nürnberg zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung bei der jeweiligen Stadt und Gemeinde anmelden. Der Anmeldevorgang erfolgt entweder persönlich, durch eine stellvertretende Person oder auf postalischem Wege im zuständigen Einwohnermeldeamt und Bürgeramt.

Für eine erfolgreiche Anmeldung benötigen Sie ein Meldeformular, Ihren Nationalpass oder Personalausweis sowie eine Wohnungsgeberbestätigung. Das Meldeformular wird vor Ort oder Online zur Verfügung gestellt und muss in der Regel vom Einzelnen persönlich ausgefüllt und unterschrieben werden. Sind Sie allerdings mit Ihrer Familie in die Metropolregion Nürnberg gezogen, genügt es wenn ein Familienoberhaupt die Anmeldung durchführt.

Vorlagen und Kontaktstellen für die Anmeldung

Weitere Vorlagen und Kontaktstellen für die Anmeldung erhalten Sie unter Freistaat Bayern, umziehen.de oder Melderegister-Auskunft.de. Kommen Sie als Drittstaaten-Angehörige zu uns erhalten Sie von der Ausländerbehörde einen elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat. Neben personenbezogenen Daten dokumentiert dieser Ihre erteilten Aufenthaltstitel (z.B. Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis) und eröffnet Möglichkeiten der Online-Kommunikation mit Behörden & Verwaltungen. Weitere Informationen zur Handhabung des elektronischen Aufenthaltstitels. Sind Sie Unionsbürger genügt Ihr gültiger Pass oder Personalausweis.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Ausländerbehörden der jeweiligen Städte und Landkreise sowie bei zentralen Migrationsberatungsstellen. Desweiteren unterstützen Sie die Welcome Service Center aktiv beim Ankommen in der Metropolregion Nürnberg.

Leben und fachliche Qualifikationen

„Blaue Karte EU“

Wenn Sie außerhalb der EU neu einreisen oder zuziehen möchten, dann finden Sie allgemeine Informationen zum Visum beim Auswärtigen Amt. Für gut ausgebildete Menschen, welche aus Staaten außerhalb der Europäischen Union in die Metropolregion Nürnberg kommen, ist die „Blaue Karte EU“ eine weitere Option des Aufenthaltstitels. Akademiker und Hochqualifizierte können sie in einer deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatland beantragen, sobald sie einen Arbeitsvertrag mit einer Firma in Deutschland haben oder zumindest über ein konkretes Arbeitsplatzangebot verfügen. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr jährliches Gehalt in Ihrem neuen Job eine vorgegebene Mindestgehaltsgrenze nicht unterschreitet. Sind Sie Experte in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik oder Arzt, genügt in Ausnahmefällen ein niedrigeres Jahresgehalt. Genaue Informationen zu Voraussetzungen der „Blauen Karte EU“ und Mindestgehaltsgrenzen finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Wenn Sie mit der „Blauen Karte EU” in Deutschland einreisen, erhalten Sie schon nach 33 Monaten eine zeitlich unbefristete Aufenthaltsgenehmigung: Die unbefristete Niederlassungserlaubnis. Verfügen Sie nachweislich über gute Deutschkenntnisse, stellt diese Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten eine attraktive Option für Sie dar.

Ist die „Blaue Karte EU” eine Option?

„Blaue Karte EU”. Für Bürger aus Drittstaaten der EU, die mit einer qualifizierten Berufsausbildung zu uns kommen, bestehen in bestimmten Fällen weitere Wege der Zuwanderung. Die Positivliste der Bundesagentur für Arbeit identifiziert bestimmte Berufsgruppen mit großem Mangel an Fachkräften, innerhalb welcher auch Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland tätig sein dürfen.

Ob Ihr Berufsfeld hier dazugehört, können Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit erfahren. Hierzu rufen Sie die aktuellste Version der Positivliste ab: www.arbeitsagentur.de. Bürger Australiens, der USA, Israels, Kanadas, Japans, Neuseelands und der Republik Korea können ihre Aufenthaltsgenehmigung auch nach ihrer Einreise nach Deutschland beantragen. EU-Bürger sind von der Visumspflicht befreit. Finden Sie aus der Entfernung keinen Job bei uns, haben Sie sechs Monate lang die Möglichkeit, direkt hier vor Ort zu suchen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in dieser Zeit selbst bestreiten können.

Jobsuche

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
E-Mail: workingermanyarbeitsagentur..de
Telefon: +49 (0)228 7131313

Mehr Informationen rund um Visum, Arbeit und Leben in Deutschland: www.make-it-in-germany.com

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